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USR8200 Firewall/VPN/NAS BedienungsanleitungHinweise zu VorschriftenFCC-Erklärung zur KonformitätDieses Gerät erfüllt die in Abschnitt 15 der FCC-Bestimmungen aufgeführten Auflagen. Der Betrieb unterliegt den beiden folgenden Bedingungen:
Dieses Gerät wurde geprüft und es wurde festgestellt, dass es die Grenzwerte für ein Digitalgerät der Klasse B gemäß Teil 15 der FCC-Vorschriften einhält. Diese Grenzwerte sind für die Gewährleistung eines angemessenen Schutzes gegen schädliche Störungen bei Installation im Wohnbereich gedacht. Dieses Gerät erzeugt und benutzt hochfrequente Energien und kann diese abstrahlen. Wenn es nicht in Übereinstimmung mit den Anleitungen installiert und verwendet wird, kann es Störungen des Rundfunkempfangs verursachen. Bei keiner Installation können Störungen jedoch völlig ausgeschlossen werden Wenn dieses Gerät Störungen des Rundfunk- und Fernsehempfangs verursacht, was durch Ein- und Ausschalten des Gerätes festgestellt werden kann, sollte der Benutzer versuchen, die Störung durch eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen zu beheben:
Zur Einhaltung der FCC-Richtlinien wird für die Verbindung von Monitor und Grafikkarte ein geschirmtes Kabel vorausgesetzt. Änderungen, die nicht ausdrücklich durch die für die Konformität zuständige Stelle genehmigt sind, könnten die Berechtigung des Benutzers zum Betreiben dieses Gerätes ungültig machen. UL-Registrierung/CUL-Registrierung Benutzer in Kanada Dieses digitale Gerät überschreitet nicht die Grenzwerte der Klasse B für Funkstöremissionen aus digitalen Geräten, die im Standard für störungsverursachende Ausrüstung mit dem Titel "Digital Apparatus, ICES-003 of Industry Canada" festgelegt sind. Die Benutzer sollten zu ihrer eigenen Sicherheit gewährleisten, dass die elektrischen Erdanschlüsse des Stromversorgungsunternehmens, die Telefonleitungen und, wenn vorhanden, das interne Wasserleitungssystem miteinander verbunden sind. Diese Vorsichtsmaßnahme kann besonders in ländlichen Gebieten wichtig sein. Vorsicht: Die Benutzer sollten nicht versuchen, elektrische Erdverbindungen selbst herzustellen, sondern eine entsprechende Inspektionsbehörde oder einen Elektriker damit beauftragen.
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